Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Oldenswort, Rothenspieker, B 5, mit 28 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Lichtschrankenmessung dokumentierte mit Foto 98 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H übersandte Vordruck Anhörung

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