Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ehningen, BAB 81, km 600,060, Singen-Stuttgart die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 120 km/h, 138 km/h durch Messung mit Lasergerät PoliScan FM1. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 18 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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