Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Flur Lößnitz, S 255, Waldstraße, Autobahnzubringer zw. den Wildbrücken, FR BAB 72 mit 27 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 127 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Landratsamt Erzgebirgskreis übersandt.

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