Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Goch-Nierswalde, Triftstr., Höhe Hs.-Nr. 29 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 70 km/h 93 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Radarmessung mit Multanova 6F.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Kleve übersandte Formular Anhörung

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