Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Karlsruhe, B 10, Südtangente, in R. Westen, Zus. Hö. Rennbahn wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 132 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.