Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Karlsruhe, B 36, in Ri. Karlsruhe, Zus.: Hö. CVJM wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 142 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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