Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Langballig, auf der Hauptstraße, Rtg. B 199 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 50 km/h. Durch Messung mit Lasergerät wurden 71 km/h dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H übersandte Vordruck Anhörung

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