Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lutterbek, Abzweiger Freienfelde, B 502, Ri. Schönberg mit 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Messung mit Poliscan FM1 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von übersandt.
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