Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nennig, auf der B 419, Einmündung “Im Hof”, Rtg. Perl die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Laserverfahren LEIVTEC XV3 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 28 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 78 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Saarland übersandte Anhörung

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