Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Norderstedt, Schleswig-Holstein-Straße, Höhe Arriba Parkplatz, FR Henstedt-Ulzburg mit 35 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 95 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Norderstedt übersandt.
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