Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stuttgart-Zuffenhausen, auf der B 10, bei Stahlhochbrücke, FR stadteinwärtswurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 75 km/h, bei zulässigen 50 km/h, um 25 km/h festgestellt. Beweismittel: Foto, Sensormessung, Messgerät: Traffiphot S

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart übersandt.

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