Blitzer Tauberbischofsheim, B 290 im Überblick
Zur Messstelle Tauberbischofsheim, B 290, zw. Dittigheim und Diestelhausen, Höhe Parkplatz, FR MGH ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät Riegl FG21-P. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Main-Tauber-Kreis.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Ort
- Tauberbischofsheim
- Landkreis
- Main-Tauber-Kreis
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Straße
- B 290
- Ortslage
- außerhalb geschlossener Ortschaft
- Tempolimit
- 100 km/h
- Messgeräte
- Riegl FG21-P
- Bußgeldstelle
- Bußgeldstelle Main-Tauber-Kreis
- Dokumentierte Fälle
- 1
- Stand der Angaben
- September 2026
Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende
Typische Prüfpunkte
- Gerätetests vor der Messung: Die Gebrauchsanweisung schreibt Tests vor, etwa zur Visiereinrichtung. Fehlen sie im Protokoll oder wurden sie falsch ausgeführt, ist das ein Ansatzpunkt.
- Zuordnung des Fahrzeugs: Der Laserstrahl weitet sich mit der Entfernung auf. Bei dichtem Verkehr kann ein anderes Fahrzeug erfasst worden sein – besonders, wenn nebeneinander gefahren wird.
- Kein Foto: Ohne Bild hängt die Zuordnung an der Beobachtung der messenden Person und an der Anhaltekontrolle. Sichtverbindung und Ablauf müssen nachvollziehbar dokumentiert sein.
Dokumentierte Fälle am Blitzer Tauberbischofsheim, B 290
-
Januar 2022
Geschwindigkeitsübertretung in Tauberbischofsheim, B 290, zw. Dittigheim und Diestelhausen, Höhe Parkplatz, FR MGH wurde mit Bußgeldbescheid geahndet, Bußgeldstelle Main-Tauber-Kreis
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG
erlaubt 100 km/h Riegl FG21-P
Bußgeld am Blitzer Tauberbischofsheim, B 290 (Tempo 100 außerorts)
Erlaubt sind hier 100 km/h außerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer Tauberbischofsheim, B 290 für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.
| Überschreitung | Hier gefahren | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 101–110 km/h | 20 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Einspruch prüfen |
| über 70 km/h | ab 171 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Einspruch prüfen |
Bußgeld für Tempo 100 berechnen · Zum vollständigen Bußgeldkatalog
Messtechnik am Blitzer Tauberbischofsheim, B 290
Riegl FG21-P
Am Blitzer Tauberbischofsheim, B 290 misst ein Riegl FG21-P (Messprinzip: Laser-Handmessgerät). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.
- Gerätetests vor der Messung: Die Gebrauchsanweisung schreibt Tests vor, etwa zur Visiereinrichtung. Fehlen sie im Protokoll oder wurden sie falsch ausgeführt, ist das ein Ansatzpunkt.
- Zuordnung des Fahrzeugs: Der Laserstrahl weitet sich mit der Entfernung auf. Bei dichtem Verkehr kann ein anderes Fahrzeug erfasst worden sein – besonders, wenn nebeneinander gefahren wird.
- Kein Foto: Ohne Bild hängt die Zuordnung an der Beobachtung der messenden Person und an der Anhaltekontrolle. Sichtverbindung und Ablauf müssen nachvollziehbar dokumentiert sein.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Riegl FG21-P
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Main-Tauber-Kreis. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Blitzer Tauberbischofsheim, B 290 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Tauberbischofsheim, B 290 und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Blitzer Tauberbischofsheim, B 290
Wie schnell darf man am Blitzer Tauberbischofsheim, B 290 fahren?
Zulässig sind dort 100 km/h (außerorts). Hier misst ein Riegl FG21-P. Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ich wurde am Blitzer Tauberbischofsheim, B 290 geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer Tauberbischofsheim, B 290 Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Tauberbischofsheim, B 290?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein Riegl FG21-P – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Tauberbischofsheim, B 290 ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Tauberbischofsheim, B 290?
Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.