Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Tauberbischofsheim, B 290, zw. Dittigheim und Diestelhausen, Höhe Parkplatz, FR MGH die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät Riegl FG 21-P ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 135 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing erhob 120,00 € Bußgeld

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