Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 31.05.2016 auf der L 13, Abzw. Klein Bölkow, Hh. BHSin, Rtg BAB 20, um 18 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan Spedd ergab 111 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rostock

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