Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde um 34 km/h, bei zulässigen 70 km/h in 72108 Rottenburg, auf der L 389, im Bereich von km 0,8, (Baustellenausfahrt) Katzenbach bei Dettingen festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: ES3.0 mit Foto ergab 104 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Rottenburg übersandte Zeugenfragebogen

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