Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 08.03.2016 in 26197, Gemeinde Großenkneten, Steinloge, G 213, Wildeshauser Straße, Höhe km 29,6, Einm. Buchenallee a.g.O., Ri Wildeshausen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 83 km/h, bei erlaubten 50 km/h festgestellt. Die erlaubte Geschwindigkeit wurde um 33 km/h überschritten. Beweismittel: LEIVTEC XV 3, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Oldenburg

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