Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 75417, Gem. Mühlacker, Osttangente, i.N. Brücke/Bahnübergang, Fahrtrichtung B 10 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät LEIVTEC XV3 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 100 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Mühlacker übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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