Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hirschaid, Griesweg, i.H. Leimhüll, BHS, FR Hauptstr. außerhalb geschlossener Ortschaften um 9 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 39 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kommunale Verkehrsüberwachung Markt Zapfendorfübersandte Verwarnung / Anhörung

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