Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Laubusch, Hauptstraße, Haus-Nr. 65, FR B 96 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 70 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage D1 TraffiStar S 350 dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h mit Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Bautzen übersandt.
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