Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ludwigshafen, B 9, Gem. Ludwigshafen, An der Bake 300m AS A6, Rtg. Mannheim, FR A6/Worms die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 36 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 116 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung
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