Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ludwigshafen, Gem. Ludwigshafen, ca. 220 m vor AS zur A 650 auf der A 61, FR Speyer um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 90 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung

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