Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Seedorfer Kreuz, B 4, Abs. 640, Stat. 0,0, FR Uelzen mit 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 108 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandt.

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