Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Stuttgart-Ost, B 10, Uferstraße, Dreieck Neckarpark, Ri. Stuttgart-Ost, Gaisburger Brücke ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 86 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.
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