Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wingst-Altkehdingen, K 22 , Höhe Einm. Altkehd. 33/35, Rtg. K 21 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 37 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV3 mit Foto 107 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, § 6 Abs. 1 BKatV

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