Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Holte, B 214, Sulinger Straße, Abschnitt 500, ca. Station 1920, Rtg. B6, Nienburg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät Leivtec XV3 mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 28 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 98 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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