Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 16, im Abschnitt 190, im Bereich von km 1,0 Ruppiner Str. (Dammkrug- Fehrbellin) MP 257 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 103 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messprotokoll Speedophot RADAR, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Ostprignitz-Ruppin übersandt.
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