In Teuchern, Stadt Teuchern, A9, km 153.950, Richtung Berlin wurde am 07.09.2015 die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Sensormessung 103 km/h. 

Verletzte Vorschriften : § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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