Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 75233, Gem. Tiefenbronn, Verb,-Str. Tiefenbr./Pf. zw. Seilers Kreuz u. Friedhof, FR Pforzheim, außerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 106 km/h. Beweismittel: Messung mit ESO Einseitensensor 3.0, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Enzkreis übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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