Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Hambühren, B 214, Höhe Abschnitt 730, Station 6360, FR Hambühren mit 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 128 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan FM1 und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.65BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Celle übersandt.

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