Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gingen, 89537, Giengen, B 492, zw. Hermaringen u. Giengen mit 24 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 94 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Giengen an der Brenz übersandt.

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