Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Grolsheim, auf der L 400, Gem. Grolsheim, Höhe Abzweig Grolsheim, FR Bingen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 76 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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