Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 726.22 Nürtingen, auf der B 313 -,Autobahnzubringer – FR A 8 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 71 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Verkehrsüberwachungsanlage Poliscan Speed F 1, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Stadt Nürtingen übersandt.

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