Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Olpe – Ronnewinkel, B 54, FR Olpe, Parkplatz, Ronnewinkler Talbrücke, außerhalb geschlossener Ortschaften um 51 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 121 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit TrueSpeed. Bußgeld: 240,00 €, 1 Monat Fahrverbot.

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV § 4Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Olpe

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