Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Zuffenhausen, auf der B 10, bei Stahlhochbrücke, FR stadteinwärts begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 24 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffiphot-S und Foto 74 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart übersandte Vordruck Anhörung

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”