Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Zuffenhausen, auf der B 10, bei Stahlhochbrücke, FR stadteinwärts begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 24 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffiphot-S und Foto 74 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart übersandte Vordruck Anhörung
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