Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Vaterstetten, auf der Bundesautobahn A 99, Ri. AD Süd-West, A96, im Abschnitt 480, bei km 0,300 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 121 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit betrug 41 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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