Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, A 281, FR BAB 1  begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan F1 mit Frontfoto 77 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Zeugenfragebogen

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