Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wanzleben-Börde, Stadt Wanzleben-Börde, Schleibnitz, L 50, Ortsumgehung Schleibnitz Ri. Magdeburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 71 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandt.

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