Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Aldenhoven, auf der L 136, im Bereich der Einm. Engelsdorf Weg, Rtg. Jülich begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 35 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV3 105 km/h. Bußgeld: 120,00 €, Fahrverbot wegen Voreintragung

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Düren erließ Bußgeldbescheid mit Fahrverbot

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