Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Hedemünden, auf der B 80, u.d. Werratalbrücke, Rtg. Hedemünden mit 42 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Beweismittel: Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Vitronic PoliScan Speed M1HP mit Foto 112 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Zeugenfragebogen

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