Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in der Gem. Beindersheim, auf der BAB A 6, AK Frankenthal. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 70 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic Trailer 130 km/h

Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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