Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Donauwörth, auf der B 16, Abschnitt 1760, in Höhe von km 4.0, Ri. Dillingen um 15 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit Erhebung von 20,00 € Verwarnungsgeld verwarnt. Festgestellt wurden 75 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Verwarnung / Anhörung
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