Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der K 36, Gem. Ruppertsweiler, Höhe Mitfahrerparkplatz, in FR Lemberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt bei erlaubten 50 km/h, 71 km/h mit Messgerät: ES3.0 mit Bild. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung

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