Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Landau, Gem. Landau, auf der A 65,  FR Karlsruhe die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 123 km/h mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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