Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 23.06.2016 in Schongau, auf der B 17, Abschnitt 300, bei km 1,950, Ri. Landsberg um 24 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed ergab 124 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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