Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, A 281, FR BAB 1 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 76 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan FM 1 mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 26 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Zeugenfragebogen
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