Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 111, im Bereich von km 22,2, in FR Berlin mit 27 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 87 km/h. Beweismittel:Lasermessung mit PoliScan Speed und Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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