Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Vilshofen an der Donau, K PA 83, Abschnitt 140, bei km 2,700, Richtung Gergweis. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto 103 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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