Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gem. Mainz, auf der A 60, Höhe km 15,1, in FR Bingen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 119 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 39 km/h. Beweismittel: Messung mit ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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