Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 17.04.2016 auf der BAB 15, km 9,9, in FR AS Vetschau die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 121 km/h, bei erlaubten 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 41 km/h . Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0, Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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