Bei einer Geschwindigkeitsmessung am auf der BAB 10, im Abschnitt 081, in Höhe km 0,0, auf der Tangente von der BAB 12 zur BAB 10, in Fahrtrichtung AK Schönefeld wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 127 km/h, bei zulässigen 80 km/h, um 47 km/h dokumentiert. Beweismittel: Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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