Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 64, bei km 13,0, Gem. Trier, Fahrtrichtung Luxemburg um 57 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 137 km/h. Beweismittel: Messgerät Vitronic, PoliScan Speed.

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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